ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER
MOZART GESELLSCHAFT DORTMUND E.V.
ALLGEMEIN
1. Die Mozart Gesellschaft Dortmund e.V. ist Veranstalterin der jährlich mehrfach, in der Regel sechsmal, stattfindenden Mozart Matineen.
2. Jegliche Schadenersatzhaftung der Veranstalterin ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verschuldeten Schäden sowie nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin beruhen.
EINTRITTSPREISE
3. Es gelten jeweils die im Veranstaltungsprogramm der Mozart Gesellschaft Dortmund e.V. ausgedruckten Preise. Die angegebenen Eintrittspreise gelten sowohl für den Vorverkauf als auch an der Tageskasse. Reduzierte Eintrittspreise werden für Schüler, Studenten, Auszubildende, Behinderte und Inhaber des Dortmund Passes gewährt. Die Berechtigung ist nachzuweisen.
4. Bei Veranstaltungen mit Einheitspreisen – soweit im Einzelfall nicht gesondert geregelt – gelten Reihen und Platznummern. In Einzelfällen muss mit einer Sichtbehinderung gerechnet werden.
KARTEN
5. Die Tageskasse öffnet 1 Stunde vor Konzertbeginn. Dort hinterlegte Karten müssen bis spätestens eine Viertelstunde vor Konzertbeginn abgeholt sein, ansonsten gehen sie wieder in den freien Verkauf. Karten, die dann nicht mehr verkauft werden können, werden voll in Rechnung gestellt.
6. Umtausch oder Rückgabe von Konzertkarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei kurzfristiger Verhinderung setzen Sie sich bitte zwecks möglichem Verkauf an Dritte mit der Service-Agentur in Verbindung.
7. Ersatz für Dauerkarten (Abonnement) wird gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 4,– neu ausgestellt. Die Originalkarte verliert dann ihre Gültigkeit.
8. Der Erwerb von Eintrittskarten zum gewerblichen Weiterverkauf ist untersagt. Auch auf dem Veranstaltungsgelände ist ausschließlich der Veranstalter zum Verkauf von Eintrittskarten berechtigt.
9. Beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
10. Besetzungs- und Programmänderungen sind nicht beabsichtigt, aber vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe der Karten. Lediglich bei genereller Absage einer Veranstaltung wird innerhalb einer Frist von zwei Monaten gegen Vorlage der Eintrittskarten in der Geschäftsstelle der Eintrittspreis erstattet. Die Rücknahme der Karten wegen einer Terminverlegung ist nur bis zum Tage vor dem endgültigen Veranstaltungstermin möglich. Sollte eine bereits angefangene Vorstellung abgebrochen werden müssen, kann kein Ersatzanspruch gewährt werden.
11. Bei Ausfall eines Konzertes durch höhere Gewalt oder Streik wird kein Ersatz gewährt.
EINLASS
12. Nach Beginn einer Veranstaltung besteht kein Anrecht mehr auf den erworbenen Sitzplatz. Verspäteter Einlass wird nur durch das Kontrollpersonal gewährt. Zu spät kommende Besucher können grundsätzlich erst in Pausen Einlass finden.
GARDEROBE
13. Für Garderobe wird grundsätzlich keine Haftung übernommen.
ELEKTRONISCHE GERÄTE
14. Vor Konzertbeginn sind Signalfunktionen von elektronischen Armbanduhren abzustellen und Mobiltelefone auszuschalten.
BILD- UND TONAUFNAHMEN
15. Aus urheberrechtlichen Gründen sind jegliche Ton-, Foto- und Filmaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, untersagt. Zuwiderhandlungen werden verfolgt.
Dortmund, 22. Mai 2007